Kamera, Messung, Liner

Verfahren für Abwasserleitungen in Dessau: vom Kamerabefund zur Sanierung

Welches Verfahren eine Leitung braucht, zeigt erst der Kamerabefund. In Dessau-Roßlau endet der öffentliche Anschlusskanal an der Grundstücksgrenze, ab dort liegt die Leitung in der Verantwortung der Eigentümer. Unser Partnerbetrieb P&N wählt danach zwischen Inspektion, Dichtheitsprüfung, Reinigung, Rohr-in-Rohr-Sanierung, Schlauchliner und Kurzliner.

Orientierung

Schaden erkannt, Verfahren gesucht

Die Zuordnung unten ist eine Orientierung für typische Fälle. Welche Leistung tatsächlich nötig ist, entscheidet P&N erst anhand der Kamerabilder Ihrer Leitung.

Keine Karte passt zu Ihrem Schaden? Schildern Sie ihn uns, P&N klärt per Kamerabefahrung, was zu tun ist, und erstellt danach ein verbindliches Angebot.

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Anlass und Regel

Wann welche Leistung in Dessau-Roßlau gefragt ist

Die Allgemeinen Bestimmungen für die Entwässerung (ABE) der DESWA in der Fassung vom 1. August 2026 sind Bestandteil der städtischen Abwassersatzung. Zusammen mit dem Wasserhaushaltsgesetz ergibt sich daraus, welcher Schritt bei welchem Anlass ansteht.

AnlassRegel in Dessau-RoßlauPassende Leistung
Neuer Anschluss oder geänderte GrundleitungEntwässerungsgenehmigung der DESWA, Antrag mindestens einen Monat vor Baubeginn (ABE § 4)Kanalinspektion als Bestandsaufnahme, danach das Verfahren nach Befund
Erstmalige Abnahme der AnlageInbetriebnahme erst nach Abnahme durch die DESWA, dazu schriftlicher Dichtheitsnachweis eines Fachbetriebs (ABE § 6, § 9 Abs. 3 und 6)Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 mit Prüfprotokoll
Abwasser mit gefährlichen StoffenDichtheitsprüfung im Abstand von zehn Jahren wiederholen (ABE § 9 Abs. 6)Wiederkehrende Dichtheitsprüfung, bei Befund Kurzliner oder Schlauchliner
Bestandsleitung ohne konkreten AnlassEigentümer überwachen Zustand und Funktion selbst (§ 61 Abs. 2 WHG); eine feste Wiederholungsfrist für häusliche Leitungen legt die Selbstüberwachungsverordnung Sachsen-Anhalt nicht festKanalinspektion mit Zustandserfassung nach DIN EN 13508-2
Kellerräume mit AbläufenMaßgeblich ist die Rückstauebene: Straßenoberfläche vor dem Grundstück plus 10 cm (ABE § 11)Kamerabefund zum Leitungsverlauf als Grundlage für die Absicherung

Zusammengefasst nach den ABE der DESWA (Fassung vom 1. August 2026) und § 61 Abs. 2 WHG. Im Einzelfall gilt die Auskunft der DESWA.

Checkliste

Worauf Sie vor der Auftragsvergabe in Dessau achten sollten

So prüfen Sie, ob ein Angebot auf einer sauberen Grundlage beruht.

  • Ein Betrag am Telefon ist noch kein Angebot. Belastbar wird die Kalkulation erst, wenn Kamerabilder vorliegen und ausgewertet sind.
  • Erkundigen Sie sich nach den Normen: DIN EN 13508-2 für die Zustandserfassung, DIN EN 1610 für die Dichtheitsprüfung und DIN 1986-30 für bestehende Grundstücksentwässerung.
  • Vereinbaren Sie schriftlich, welche Unterlagen Sie erhalten: Aufnahmen vor und nach den Arbeiten, Zustandsprotokoll mit Leitungsplan und, falls geprüft wird, das Prüfprotokoll.
  • Machen Sie sich klar, wo Ihre Verantwortung beginnt: Für den öffentlichen Kanal samt Anschlusskanal bis zur Grundstücksgrenze ist die Stadt Dessau-Roßlau (Betrieb durch die Dessauer Wasser- und Abwasser GmbH, DESWA) zuständig; ab der Grundstücksgrenze, an der auch der Revisionsschacht liegt, beginnt die private Grundstücksentwässerung der Eigentümer.
  • Denken Sie an den Rückstauschutz: Räume unter der Rückstauebene, in Dessau-Roßlau 0,10 m über der Straße vor dem Grundstück, müssen Eigentümer selbst sichern.
  • Klären Sie, ob grabenlos saniert werden kann und wer Sie während der Bauzeit als fester Ansprechpartner begleitet.
Anrufen: 0351 83809077